EIN EINZIGARTIGER ASPEKT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL


Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Regelungen zum Erben unterscheidet sich von Land zu Land. In einigen Rechtsordnungen gibt es die Pflichtteilsgarantie. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Verheiratete und die direkten Abkömmlinge - biologische und angenommene Kinder, Enkelkinder – rechtlich abgesichert sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Te

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Ein spezielles Merkmal des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Das Erbrecht unterscheidet sich von Land zu Land. Nicht in allen Staaten dieser Welt gibt es die Pflichtteilsrecht. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Ehepartner und die direkten Abkömmlinge - eigene und adoptierte Kinder, Abkömmlinge – rechtlich abgesichert sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Testament ausdrÃ

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